Am 15. September 1935 beschloss der nach Nürnberg berufene Reichstag das sogenannte “Blutschutzgesetz” sowie das “Reichsbürgergesetz”. Beide Verordnungen sollten weitreichende Folgen für die jüdische Bevölkerung in Deutschland haben. Sie legitimierten ihre schon seit 1933 erfolgte Ausgrenzung und gaben der weiteren Entrechtung eine juristische Grundlage.
Im Zentrum der Ausstellung stehen die Gesetzestexte und ihre insgesamt 16 Anwendungsverordnungen. Besonderes Augenmerk gilt dabei der unmenschlichen bürokratischen Maschinerie, mit der die Umsetzung der Rassengesetze von der völligen Rechtlosigkeit der Juden bis hin zur späteren Ausbürgerung bei der Deportation in den Osten verwirklicht wurde.
Bis zu 30. Juli 2006 ist die Ausstellung im Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände zu sehen.
Dieser Eintrag wurde verfasst am Mittwoch, 4. Januar 2006 um 11:30 und in der Kategorie Freizeit und Events abgelegt. Antworten auf diesen Beitrag kannst du mit dem RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst außerdem einen Kommentar abgeben oder einen Trackback von deinem Blog senden.



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